Intro überspringen - Skip Intro

Käfer EDV Systeme GmbH - Elchenrather Weide 20 - D 52146 Würselen
Tel. +49 (0) 2405 47949-0 - Fax +49 (0) 2405 47949-15 - email: info@kaefer-edv.de

Hier finden Sie alles über: das Systemhaus Käfer EDV Systeme GmbH,

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Computer ist als Werkzeug bei der Verrichtung der täglichen Arbeit in den meisten Unternehmensbereichen nicht mehr wegzudenken. Leider arbeitet diese Werkzeug nicht immer effektiv und zufriedenstellend. Wir möchten uns und unsere Leistungen vorstellen denn:

Ihr Computer-Problem ist unsere Aufgabenstellung.

Wir sind seit vierzehn Jahren im EDV-Sektor tätig und haben uns zum Ziel gesetzt, potentiellen Anwendern den Schritt zum Computereinstieg zu ermöglichen, engagierte Nutzer zu unterstützen und in festgefahrenen Situationen Wege aus der Sackgasse aufzuzeigen. Bei uns können Sie nicht nur Computer sondern auch Lösungen kaufen. Der Service-Gedanke steht dabei im Vordergrund. Denn - die schnellste Maschine kann ihre Leistungspotentiale nur dann entfalten, wenn das Gesamtsystem auf die Anforderung des Benutzers zugeschnitten ist und der Service rund um den Computer stimmt. Dieser Aspekt wird beim Kauf eines Rechnersystems oft unterschätzt. Wie wichtig guter und schneller Service ist, merkt man erst im Fehlerfall.

Hier geht es weiter zu unserem neu gestalteten Firmen-Profil.

Achtung: 
Bewerber möchten bitte vor einer Initiativbewerbung unserer Hinweise unter dem Punkt "Stellenangebote" beachten. 

                                                 als PDF-Datei herunterladen

Dürfen wir uns vorstellen?

 

Der Computer ist als Werkzeug bei der Verrichtung der täglichen Arbeit in den meisten Unternehmensbereichen nicht mehr wegzudenken. Leider arbeitet der PC nicht immer effektiv und zufrieden stellend. Wir möchten uns und unsere Leistungen vorstellen, denn:

 

 

Ihr Computer-Problem ist unsere Aufgabenstellung.

Wir sind, hervorgegangen aus dem Einzelunternehmen Thomas Käfer, seit 1990 im EDV-Sektor tätig und haben uns zum Ziel gesetzt, potentiellen Anwendern den Schritt zum Computereinstieg zu vereinfachen, engagierte Nutzer zu unterstützen und in festgefahrenen Situationen Wege aus der Sackgasse aufzuzeigen. Bei uns können Sie nicht nur Computer, sondern auch Lösungen kaufen. Der Service-Gedanke steht dabei im Vordergrund. Denn - die schnellste Maschine kann ihre Leistungspotentiale nur dann entfalten, wenn das Gesamtsystem auf die Anforderung des Benutzers zugeschnitten ist und die Dienstleistungen rund um den Computer stimmen. Dieser Aspekt wird beim Kauf eines Rechnersystems oft unterschätzt. Wie wichtig dies aber ist, merkt man erst im Fehlerfall.

 

Wir bieten Ihnen zu einem fairen Preis/Leistungsverhältnis den Service, den Sie brauchen.

 

 

Unser Leistungsspektrum:

  • Systemberatung

  • Projektierung von EDV-Anlagen

  • Gruppen- und Individualschulungen

  • Individuelle Konfektionierung von PCs

  • Aufbau von Netzwerken (LAN)

  • Pflege, Wartung und Reparatur von Hard- u. Software

  • Branchenlösungen (spezialisiert unter anderem auf Dental-Bereich und Getränkewirtschaft)

  • „schlüsselfertige“ Montage von Rechnersystemen

  • Notebooks und Mobile Computing

  • Telefonberatung und Support

  • Internetanbindung für Einzel-PC + LAN

  • Telefonanlagen auch mit Computeranbindung (CTI)

  • Software- und Datenbankprogrammierung

  • Einrichtung von Firmenpräsentationen im Internet
    (Web-Design)

  • Anbindung an On-Line-Dienste

  • Aufbau von Voice-Mail-Systemen

  • Anwendungen im Video/Audio-Bereich

  • Werbung, Layout, DTP

  • Kompletter Vor-Ort-Service
     

  • Gutachtenerstellung über ausgegliederte Sachverständigentätigkeit


Fakten und Zahlen

  • Gründung des Einzelunternehmen RH&S Thomas Käfer am 01.04.1990 in Aachen Kasinostraße

  • Umzug nach Aachen Haaren – Friedenstrasse im Jahr 1992

  • Bezug eines größeren Büros in der Friedenstrasse am 01.12.1994

  • Umwandlung des Einzelunternehmens und Gründung der Käfer EDV Systeme GmbH am 24.01.1997 (Tag der Eintragung)

  • Umzug zum Firmensitz Jülicher Strasse mit ca. 160 qm Büro- und Werkstattfläche am 01.03.1997

  • Beginn mit der Ausbildung von IT-Systemelektroniker und IT-Fachinformatikern ab dem 01.07.1998; seither Engagement in Fragen der Berufsausbildung incl.
    Prüfertätigkeit im Rahmen der IHK-Abschlussprüfungen

  • Inbetriebnahme des Käfer EDV Service-Mobils im November 2001

  • Seit 2002 ausgegliederte Tätigkeit als EDV Sachverständiger (nur. Dipl. Ing. Thomas Käfer)

  • 2006 Umzug in den neuen Firmensitz Elchenrather Weide 20 - 52146 Würselen

Pro Jahr erwirtschaften wir mit 3-4 Technikern und Auszubildenden umgerechnet zwischen 300.000 und 500.000 € Umsatz im Bereich EDV Service und Verkauf (Zahlen zwischen 1997 und 2006).

 

Partner

 

Auszug aus unserer Partnerliste:

 

  ASUS; Mainboard & Grafikkartenhersteller

          

AVM; Berliner Kommunikationsspezialist

          

Elmeg; Hersteller von Telekommunikationslösungen
  H-BEDV; Hersteller für Antivirenprogramme
  Intel; Prozessor Hersteller
  Kyocera; Druckerhersteller
  Microsoft; Softwarehersteller

          

Netgear; Hersteller für Netzwerkkomponenten

          

Symantec; Hersteller für Antivirenprogramme

 

 

Referenzen

 

Wir arbeiten vornehmlich für gewerblich tätige Kunden in klein- und mittelständischen Betrieben, aber auch für Privatkunden, die kompetenten EDV Service zu schätzen und zu honorieren wissen. Zu unseren Kunden gehören u.a. Handwerksunternehmen, Ingenieurbüros, Architekten, Zahnärzte und Allgemeinmediziner, Dienstleistungsunternehmen und öffentliche Auftraggeber wie Schulen etc.

 

Auszug aus unserer Referenzliste:

 


 

 

 

Unser Garantie-Angebot

 

Wählen Sie aus fünf Garantie-Paketen: Ohne Vor-Ort-Garantie (Private-Line) oder mit Vor-Ort-Garantie (von 12 Monaten bis 36 Monaten). Die unterschiedlichen Garantieleistungen werden in unseren Angeboten in die Einzelpreise eingerechnet. Preisgruppe 1 (PG1) enthält den Private-Line-Service, PG2 den Business-, PG3 den Professional-, PG4 den Premium- und PG5 den Premium-Advanced-Service. Außer beim Private-Line-Service werden alle Garantieleistungen bei Ihnen Vor-Ort durchgeführt bzw. die zu reparierenden Geräte abgeholt, instand gesetzt und wieder angeliefert, so dass für Sie keinerlei Aufwände für Anfahrten zu Ihrem Computerhändler entstehen. Bei länger dauernden Reparaturen sind wir bemüht, Ihnen ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen, sofern dieses verfügbar ist. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Unsere Garantiezusagen erstrecken sich grundsätzlich nur auf die Hardware, nicht aber auf Software bzw. Softwarekonfigurationen (wie Betriebssystem- und Programmeinrichtungen) und Verschleißteile. Um auch die kostenfreie Wiederherstellung eines PC-Systems nach einem Festplattenausfall (bei Hardwaretausch auf Garantie) zu erreichen, bieten wir Zusatzprodukte bzw. das Garantiepaket „Premium-Advanced“ an. Ohne eine entsprechende Vereinbarung ist die Wiederherstellung der ursprünglichen Softwareumgebung nicht über eine kostenfreie Garantie-Leistung abgedeckt.

 

Ein Tipp: Achten Sie auf regelmäßige Datensicherungen und einen ständig aktualisierte Virenschutz. Beides ist oberste Anwenderpflicht und hilft, kostspielige Nachfolgeschäden zu vermeiden.

 

Unser Einzugsgebiet erstreckt sich über die gesamte EUREGIO bis zum Ruhrgebiet und in die Eifel. Bei Einsatzorten im Garantiefall über einen Radius von 25 km ab Würselen Zentrum bzw. Elchenrather Weide  werden entsprechende Zuschläge vereinbart (z.B. einmalig oder pro Anfahrt). Die jeweiligen Leistungen der Pakete haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt. Die Änderungen gegenüber dem voran genannten Service sind jeweils fett gedruckt. Konkrete Angebote mit unterschiedlichen Garantiezeiten erhalten Sie gern auf Anfrage individuell auf die jeweiligen Produkte zugeschnitten.
 

 

 

Service-Pakete für Käfer EDV Systeme

 

Leistung

Private-Line

Business-Line (nicht für Endverbraucher)

Professional-Line

Premium-Line

Premium-Line

Advanced

Anlieferung

nicht enthalten

frei (bis 25 km)

frei (bis 25 km)

frei (bis 25 km)

frei (bis 25 km)

Garantie

24 Monate

12 Monate Vor-Ort

24 Monate Vor-Ort

36 Monate Vor-Ort

36 Monate Vor-Ort

Anfahrt Garantiefall

nicht enthalten

inklusive

inklusive

inklusive

inklusive

Betriebssystem

installiert

installiert und

optimiert

installiert und

optimiert

installiert und

optimiert

installiert und

optimiert

Treiber für Zusatzhardware

installiert

installiert und

optimiert

installiert und

optimiert

installiert und

optimiert

installiert und

optimiert

Zusatzsoftware

nicht installiert

installiert und

konfiguriert

installiert und

konfiguriert

installiert und

konfiguriert

installiert und

konfiguriert

Vor-Ort-Installation

nein

komplett incl.

Zubehör

komplett incl.

Zubehör

komplett incl.

Zubehör

komplett incl.

Zubehör

Einweisung in die Grundbedienung

nein

Kurzeinweisung

(Umfang ca.

1 Stunde)

Kurzeinweisung

(Umfang ca.

1 Stunde)

Kurzeinweisung

(Umfang ca.

1 Stunde)

Kurzeinweisung

(Umfang ca.

1 Stunde)

Service-Reaktion

3-5 Werktage

1 Werktag

1 Werktag

1 Werktag

4 Stunden

Telefon-Hotline

während der

Garantiezeit

während der

Garantiezeit

während der Garantiezeit

während der Garantiezeit

während der Garantiezeit

Wiederherstellung von Betriebssystem und Daten (Kunden-Backup) bei Festplattenschäden

nicht enthalten

nicht enthalten

nicht enthalten

nicht enthalten

Komplett incl. aller benötigten Treiber sowie Restore von Daten bei vorhandenem Backup.

Preisgruppe im Angebot

PG1

PG2

PG3

PG4

PG5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein offenes Wort

 

Grundsätzlich sind wir bemüht, Ihre Computerprobleme so schnell wie möglich zu lösen.  
Daher können wir in den meisten Fällen eine Reaktion binnen eines Werktages zusichern.

 

Die Computerbranche hat gerade im PC-Sektor in den letzten Jahren eine rasante Entwicklung, technisch wie preislich, erlebt. Auch in Zukunft werden die Preise weiter in Bewegung bleiben und die technischen Daten Leistungszuwachse verzeichnen. Viele kleine und große Firmen unterbieten sich gegenseitig bei der Preispolitik, nur um der Konkurrenz eine Nasenlänge voraus zu sein. Diese aggressive Politik hat vielen kleinen, aber zunehmend auch renommierten Anbietern schwer zu schaffen gemacht. Einige Mitbewerber mussten oft schon nach kurzer Zeit das Handtuch werfen und sich aus dem PC-Markt zurückziehen.

 

Wir sind nicht bereit, uns an dem ruinösen Preiskampf zu beteiligen. Gutes muß nicht teuer sein und nicht alles, was teuer ist, ist auch gut. Dennoch, nur ein angemessenes Preis / Leistungsverhältnis sorgt für eine stabile Firmenlage, die letztlich auch dem Kunden zu Gute kommt. Die meisten erfahrenen EDV-Anwender wissen, wie wichtig guter Service auch nach dem Kauf ist. Zieht sich also eine Firma aus dem PC-Geschäft aufgrund zu niedriger Gewinne zurück, so verliert auch der Kunde. Ohne fundierte Unterstützung vor, während und nach der Anschaffung einer EDV-Anlage wird oft mehr Zeit und Geld in den Computer gesteckt, als er ursprünglich gekostet hat. Somit wird es immer Anbieter geben, die noch ein paar Euro günstiger sind als andere oder wir. Die bei uns im Preis inbegriffenen Leistungen - vor allem der VOR-ORT-SERVICE rund um den Computer - werden sich jedoch schnell bezahlt machen, vor allem dann, wenn Sie ein Rechnersystem beruflich einsetzen und Sie von ihm direkt abhängig sind. Der „Supermarkt-PC“ ist nur dann eine Alternative, wenn Zeit, Nerven und Qualität (und vielleicht dann auch Geld) keine Rolle spielen.

 

Wir möchten Sie als langfristigen und zufriedenen Kunden gewinnen und dauerhaft halten. Wir wissen, wie wichtig Sie für uns sind und daher stehen Sie mit Ihren EDV-Problemen bei uns im Mittelpunkt. Loyalität und Fairness im beiderseitigen Umgang miteinander sind wichtige Eckpunkte des gemeinsamen Erfolges.

 

Vertrauen Sie uns!

 

Alle Gründe aufzuzählen, warum Sie uns als Ihren EDV-Dienstleister wählen sollten, würde zu lange dauern... – Aber Halt! Das Thema ist doch zu wichtig. Wir nennen Ihnen die wichtigsten auf den nächsten Seiten...


 

33 gute Gründe, die für uns sprechen...

 

  1. Kürzeste Reaktionszeit im Servicefall: I.d.R bereits nach wenigen Stunden bzw. binnen eines Werktages

  2. Langjährige EDV-Erfahrung: seit 1990 im EDV-Service tätig

  3. Hohe Qualifikation der Mitarbeiter: Geschäftsführer Thomas Käfer ist Dipl. Ing. im Bereich Elektrotechnik Fachrichtung
    Informationsverarbeitung; Teilnahme an vielen weiterführenden Qualifikationen und Fortbildungen

  4. Käfer EDV Systeme GmbH ist anerkannter Ausbildungs- und Praktikumsbetrieb: Wir bilden unsere Techniker selbst aus!Persönliches Engagement in den IHK-Prüfungsausschüssen zur Abnahme der IT-Aus- und Weiterbildungsberufe.

  5. Junges, frisches und sympathisches Team: Wir freuen uns auf Sie!

  6. Kleiner, aber flexibler und hoch motivierter Kreis von Technikern: Intensiver Informationsaustausch zwischen den Technikern auf kurzen Wegen – so lösen wir jedes EDV Problem!

  7. Wenig unterschiedliche Ansprechpartner für Sie als Kunden: Wir kennen Sie und Ihre speziellen EDV-Problemstellen. Ständig wechselnde Ansprechpartner, Call-Center und schwerfällige Service-Strukturen gibt es bei uns nicht.

  8. Intensive Fachhandelsbeziehungen zu Herstellern und Distributoren: Profitieren Sie vom Know-how-Transfer und unseren guten Kontakten bei der Problemlösung.

  9. Loyalität zum Kunden: Wir streben mit jedem Kunden eine langjährige und faire Geschäftsbeziehung an. Loyalität auf beiderseitiger Basis wird gross geschrieben und aktiv gelebt.

  10. Wir stehen zu unserem Wort: Ein Termin ist ein Termin und ein Preis ist ein Preis!

  11. Zentrale Verkehrslage: Unser rund 160m² grosses Büro mit Werkstatt liegt extrem verkehrsgünstig sehr stadtnah und mit      erstklassigen Fernstraßenverbindungen ins Umland, die Euregio und bis hin in das Ruhrgebiet und den Großraum Düsseldorf, Köln, Bonn. Dadurch relativ kurze Anfahrtswege  und überschaubare Fahrtkosten. Und sollten Sie uns besuchen wollen: Parkplätze sind natürlich auch vorhanden. Bei uns können Sie direkt vor dem Eingang zum Be- und Entladen halten.

  12. Eigenes Servicefahrzeug: Mit unserem speziellen Servicemobil sind wir schnell bei Ihnen und führen viele typischerweise benötigten Werkzeuge und Ersatzteile immer mit. Das spart Zeit und Geld, da viele Zusatzwünsche direkt an Ort und Stelle erfüllt werden können.

  13. Keine Bindung durch Wartungsverträge: Wir arbeiten für Sie Aufwands- und Einsatzbezogen, egal ob Sie die Hardware bei uns oder woanders gekauft haben. Unsere Servicezusagen bzgl. Reaktionszeit und Konditionen stehen – auch ohne Knebelvertrag und monatliche Pauschalen.

  14. Grosse Werkstatt mit vielen Spezialwerkzeugen und einer umfangreichen Testumgebung: Viele Neuheiten können wir vorab in unserem Testlabor für Sie überprüfen. Bei spezieller Fehlersuche stehen  uns vielfältige Testwerkzeuge und Ersatzteile zum Eingrenzen des Fehlers zur Verfügung.

  15. Eigene Kundenzeitschrift: Unsere Zeitschrift „Hotline“ behandelt aktuelle Themen wie Datensicherheit, Backup, Viren und Trends. Sie vermittelt mit speziellen Artikeln Grundlagenwissen zu aktuellen Technologien. Aktuelle Produktneuheiten werden ebenso vorgestellt wie bestimmte Sonderaktionen von uns oder den Herstellern. Die Kundenzeitschrift erscheint meist dreimal pro Jahr und wird Ihnen kostenfrei zugestellt.

  16. Spezielle Aktionen: Lassen Sie sich z.B. über unsere kostenfreie Dienstleistung „CeBIT-Rundgang“ informieren, bei der wir für Sie unverbindlich nach einer speziellen Lösung Ausschau halten und Ihnen den aufwändigen Weg nach Hannover ersparen. Oder unsere Aktionspakete wie z.B. der alljährliche „Frühjahrsputz“ mit günstigen Pauschalpaketen für die PC- und Netzwerk­inspektion oder die Erstellung Ihres Internetauftritts

  17. Umfangreiche Internet-Präsenz unter http://www.kaefer-edv.de mit aktuellen Informationen und Wissensdatenbank

  18. Kompetente Beratung vor, während und nach dem Kauf: Wir kennen keine klassische Trennung zwischen Verkäufer und Techniker – das, was Ihnen unsere Mitarbeiter empfehlen und verkaufen, können diese auch tatsächlich in Betrieb nehmen und integrieren.

  19. Komplettes Sortiment mit kurzen Lieferzeiten: Durch den Anschluss an viele regionale und überregionale Großhändler und Distributoren können wir auf ein umfangreiches Warensortiment zurückgreifen und binnen kürzester Zeit die gewünschte Ware liefern. Ist diese beim Distributor vorrätig, kann die Auslieferung an Sie meist 1-2 Tage nach Bestellung erfolgen.

  20. Individuelle Konfektionierung von PC-Systemen: Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene PC- und Serversysteme werden innerhalb weniger Tage für Sie gefertigt. Wir verkaufen Ihnen keine Ladenhüter, sondern die Technik, die Sie brauchen.

  21. Umfangreiche Garantie-Pakete nach Wahl: Mit und ohne Vor-Ort-Garantie, wahlweise von ein bis drei Jahren, optional sogar incl. Wiederherstellung des Betriebssystems und der Programmumgebung bei Festplattenausfällen (Voraussetzung Garantiepaket Premium Advanced und aktuelles Kundenbackup)

  22. Umfangreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen – wir haben uns zwar nicht nach ISO 9001 zertifizieren lassen, jedoch erheben wir für uns den Anspruch, mindestens genauso gut zu arbeiten wie entsprechend geprüfte Unternehmen. Durch intensive Tests und normierte Arbeitsabläufe versuchen wir die Fehlerrate für Sie so gering wie möglich zu halten

  23. Faire Preise: Wir sind nicht billig – aber wir sind preiswert! Die in unseren Service- und Paketpreisen enthaltenen Zusatzleistungen und Garantien sind mehr wert, als ein paar geizig-geile eingesparte Euros bei der Anschaffung. Aber wem sagen wir das? Unsere Kunden sind ja nicht blöd...

  24. Großzügige Rabattstaffelungen bei unseren Servicepreisen: sparen Sie bis zu 40% auf die Stundenhonorare bei entsprechendem Auftragsvolumen und Arbeiten an von uns gelieferten Systemen. Grundsätzlich gibt es 10% Rabattpunkte bei Servicearbeiten an von uns gelieferten Systemen.

  25. Faire und genaue Service-Abrechnung: Wir rechnen mit so genannten Arbeitswerten (AW) im 5-Minuten-Takt ab. Damit brauchen wir auch bei angefangenen ¼ Stunden oder Stunden nicht die komplette Stunde in Rechnung zu stellen. Die Fahrzeit gehört zur abzurechnenden Arbeitszeit und wird neben den reinen Fahrzeugkosten (KM-Pauschale) nach tatsächlichem Zeitbedarf in Rechnung gestellt. Können wir Einsätze von Kunde zu Kunde für Sie fahrtechnisch optimieren, zahlen Sie so natürlich auch nur den entsprechend reduzierten Aufwand. Bei Anfahrten grösser 100km einfacher Fahrtstrecke reduziert sich der Stundensatz für die Fahrzeit auf 50%.

  26. Übersichtliche und detaillierte Angebote und Abrechnungen: Bei uns kaufen Sie nicht die Katze im Sack. Bereits im Angebot sind alle verwendeten Komponenten sehr genau spezifiziert und mit Einzelpreisen ausgewiesen. So sehen Sie schnell, „wo der Hammer hängt“. Bei Servicerechnungen erhalten Sie einen detaillierten Arbeitsnachweis über die von den Technikern für Sie geleisteten Arbeiten nach Inhalt und Zeit.

  27. Kulanz: „Im Zweifelsfall für den Angeklagten“ heisst bei uns „Im Zweifel für den Kunden“. Benötigen wir zur Problemlösung einmal ausnahmsweise etwas länger als allgemein üblich oder ist die „Verursacherfrage“ für ein Problem möglicherweise auf einen Fehler von uns zurückzuführen, so sichern wir eine kulante Überprüfung der in Rechnung zu stellenden Aufwände zu.

  28. Ihr Problem ist unsere Aufgabenstellung: Dieser Slogan charakterisiert unsere Vorstellung von EDV-Service. Egal, ob ein Problem seine Ursache in von uns oder von anderen Anbietern gelieferten Komponenten hat (z.B. beim Einsatz spezieller Branchenlösungen vom Fremdanbieter). Primär steht eine Lösung für Sie im Vordergrund und an der arbeiten wir gemeinsam mit den anderen Technikern im Dialog. Das bekannte Spiel „Hardwareanbieter schiebt dem Softwareanbieter den schwarzen Peter zu und umgekehrt“ muss es nicht geben.

  29. Spezielle Dienstleistungen wie z.B. Auftragsprogrammierung nach Ihren Vorgaben (z.B. Datenbankprogrammierung in MS Access)

  30. Gruppen- und Individualschulungen: Egal ob eine Person oder die ganze Firma – wir machen Sie fit im Umgang mit der EDV und bieten Einweisungen  und Schulungen vor Ort oder in unserem Schulungsraum an.

  31. Wir bringen Sie ins Web: Beantragung und Bereitstellung von Internet- und Telekommunika­tionsanschlüssen wie ISDN und DSL, Einrichtung von Internet-Domains und Emailadresse, Aufbau, Gestaltung und Pflege von Web-Präsenzen komplett aus einer Hand

  32. Gutachtenerstellung und Sachverständigenleistung: Herr Dipl. Ing. Thomas Käfer ist auch als freier EDV-Sachverständiger tätig und kann bei Bedarf entsprechende Gutachten für private Abnehmer, Versicherungen und Gerichte erstellen. Diese Tätigkeit ist aus der Firma Käfer EDV Systeme GmbH ausgegliedert. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: http://www.thomaskaefer.de oder auf Anfrage.

  33. Systemberatung und Projektierung: Bei grösseren Projekten bieten wir unser Know-How für Ihre individuelle Beratung und für die Planung von EDV-Projekten an. Auf Honorarbasis erstellen und bewerten wir für Sie neutrale aber durchdachte Ausschreibungen, Pflichtenhefte usw.

Haben wir Sie überzeugt?

 

Dann probieren Sie uns doch einfach aus. Jeder Serviceeinsatz ist für uns die Bewerbung
für den nächsten.

Schnell und unkompliziert - ohne Wartungsvertrag - sind wir zur Lösung Ihres nächsten
EDV-Problems zur Stelle. Testen und fordern Sie uns und werden auch Sie ein zufriedener
Stammkunde von Käfer EDV Systeme GmbH.

 

Ihr

 

 

Thomas Käfer

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Käfer EDV Systeme GmbH

AGB als PDF-Download

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (27.09.2006)

Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma Käfer EDV Systeme GmbH (nachstehend kurz „Firma“ genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma anzuzeigen.

2. Zahlungsbedingungen und Preise

Alle Rechnungen der Firma sind sofort ohne Abzug zahlbar, sofern kein besonderes Zahlungsziel oder Nachlass gewährt wurde. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Mahngebühren und Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung / dem Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Lager Elchenrather Weide - Würselen. Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Wünscht der Kunde bei Reparaturen oder Service-Einsätzen ausdrücklich einen verbindlichen Kostenvoranschlag, so wird dieser bei Ablehnung durch den Kunden mit 10% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

Bei zu berechnenden Service- und Reparatureinsätzen  vor Ort wird die Fahrtzeit für An- und Abfahrt grundsätzlich als Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Zusätzlich zur Fahrtzeit wird die tatsächlich zurückgelegte Fahrtstrecke auf Basis von KM-Pauschalen abgerechnet. Preisliche Details sind in der jeweils aktuell gültigen Preisliste oder in den zugrunde liegenden Angeboten und Auftragsbestätigungen ersichtlich.

3. Lieferung und Versand

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich und haben, soweit nicht anders angegeben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich. Für unsere Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung / der schriftliche Auftrag maßgebend.

Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder auf sonstige von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird der Liefertermin für die Dauer der Behinderung hinausgeschoben. Wird die Lieferung aufgrund von Umständen, die die Firma nicht zu vertreten hat, unmöglich, ist die Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Wird ein verbindlicher Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, kann der Kunde der Firma durch Erklärung eine angemessene Nachfrist (nicht unter zwei Wochen) zur Lieferung setzen. Hält die Firma die Nachfrist nicht ein, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Teilerfüllung durch den nicht erfüllten Vertragsteil für den Kunden unbrauchbar oder wertlos, kann er vom gesamten Vertrag zurücktreten.

Kommt es zum Rücktritt der Firma oder des Kunden nach Maßgabe der beiden vorstehenden Absätze, sind Schadens­ersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, die Firma hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Alle Rücktrittserklärungen und Nachfristsetzungen haben schriftlich zu erfolgen.

Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind – soweit nicht anders vereinbart - vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt. Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann die Firma die Annahme verweigern.

4. Abnahme

Der Kunde hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und abzunehmen. Bleibt der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige oder Zusendung im Rückstand, so kann die Firma schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die Firma berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist. Verlangt die Firma Schadensersatz, so beträgt dieser 25% des Kaufpreises. Die Firma kann einen höheren Schadenbetrag fordern, wenn Sie nachweist, dass ihr ein höherer Schaden entstanden ist. Weist der Kunde nach, dass der Firma ein niedriger oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, hat er den niedrigeren Schaden zu zahlen oder wird von der Schadensersatzleistung freigestellt. Diese Regelung findet auch Anwendung bei Stornierung oder Rücktritt auf Seiten des Kunden.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Firma. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Entstehen für Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl der gelieferten Ware Ersatzansprüche, so tritt der Kunde mit Vertragsabschluss diese Ansprüche an die Firma ab. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Die Kosten der Maßnahmen zur Beseitigung Eingriffe Dritter hat der Kunde zu tragen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die Firma nach Mahnung und einer angemessenen Fristsetzung den Kaufgegenstand vom Kunden herausverlangen. In der Rücknahme des Kaufgegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens gegen den Kunden ist die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sofort kenntlich zu machen und abzusondern. Die Firma ist umgehend zu unterrichten.

6. Haftungsbeschränkung

Die Firma haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch aktuelle und angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen. Vor ggfs. notwendigen Serviceeinsätzen hat der Kunde für aktuelle und vollständige Datensicherungen zu sorgen. Die Firma haftet nicht für Datenverluste aufgrund von Serviceeinsätzen oder durch Hardwaredefekte. Die Wiederherstellung des Betriebssystems und der Daten (z.B. bei einem Festplattenschaden) ist nicht durch die Hardware-Garantie abgedeckt und wird gesondert in Rechnung gestellt, sofern diese Leistung nicht durch entsprechendes Servicepaket abgesichert wurde.

Bei in Serviceverträgen zugesicherten Reaktionszeiten wird eine Fehlermeldung zu unseren üblichen Bürozeiten Mo.-Fr. von 8:30 bis 16:30 Uhr angenommen und bearbeitet. Dabei ist die zugesicherte Reaktionszeit nicht gleichbedeutend mit Fehlerbehebungszeit.

7. Gewährleistung für Hardware

Die Firma gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass in Angeboten, Zusatzdokumenten zu Angeboten, Handbüchern und / oder in sonstigen Verkaufsinformationen enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen.

Wärmeleitfolien bzw. –Pasten zwischen Prozessor und Prozessorlüfter unterliegen bedingt durch die hohen Temperaturen bei schnellen Prozessoren einer natürlichen Alterung. Daher sind diese sowie die Lüfter selber und nachfolgende Fehler durch Ausfall oder Schäden an vorgenannten Teilen durch natürlichen Verschleiß oder Verschmutzung nicht durch die Gewährleistung abgedeckt. Ebenfalls ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Schäden durch Verschmutzung und Abrieb z.B.: bei Bandlaufwerken, Netzteillüftern, magnet- oder/und optischen Speichergeräten wie CDROM, Diskettenlaufwerken etc.

Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.  Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die anderer Art der Nacherfüllung; das Recht der Firma, auch diese wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, bleibt unberührt.

Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Bei Wandlung steht der Firma ein angemessener Vergütungsanspruch für die bisherige Nutzung der Sache zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Sofern nicht ausdrücklich durch entsprechende Vor-Ort-Garantiezusagen beim Kauf vereinbart, trägt der Kunde die Kosten zur Einsendung der Ware im Garantiefall, bzw. die An- und Abfahrtskosten bei einem vom Kunden gewünschten Vor-Ort-Serviceeinsatz ohne entsprechenden Vertrag. Erfüllungsort für Garantieleistungen ohne Vor-Ort-Garantie ist der Betriebssitz der Firma. Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen. Bezgl. der Berechnung der Vor-Ort-Servicekosten wird auf §3 Abs. 2 hingewiesen.

Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

8. Gewährleistung für individuell erstellte Software

Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und der Firma offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die Firma gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.

Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau wie möglich zu beschreiben (z.B. durch Vorlage einer Fehlermeldung und Angabe der Arbeitsschritte), damit die Firma den Mangel lokalisieren und einen Bedienfehler ausschließen kann.

Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden  Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht der Firma, auch diese wegen unverhältnismäßiger Kosten zu verweigern, bleibt unberührt. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen. Bezgl. der Berechnung der Vor-Ort-Servicekosten wird auf §3 Abs. 2hingewiesen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist oder mit beim Anwender vorhandener Software zusammen­arbeitet (Kompatibilität), es sei denn, es läge eine ausdrückliche Zusicherung vor.

Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englisch lieferbar ist.

9. Vertraulichkeit

Die Firma und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

10. Beweisklausel

Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

11. Schutzrechte

Ohne ausdrückliche Genehmigung der Firma ist es dem Kunden nicht gestattet, die von der Firma erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Kunde sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.

12. Export

Der Kunde erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten Produkte den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen „Department of Commerce“, Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US-Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf Länder, für die Beschränkungen gelten: Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam;

Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten:

alle Endabnehmer, von denen der Kunde weiß oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden;

Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten:

jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden.

13. Registrierungspflicht gem. ElektroG (gilt bei Anwendung der AGB mit Lieferanten und Herstellern)

Sofern unsere Bestellung Produkte im Sinne des ElektroG enthält, hat unser Lieferant dafür Sorge zu tragen, dass diese bei der zuständigen Stelle (Stiftung EAR) registriert sind. Der Lieferant ist verpflichtet, uns seine Registrier-Nr. (bzw. die des Inverkehrbringers) mitzuteilen. Sollten Zweifel an der ordnungsgemäßen Registrierung der Elektro- oder Elektronikgeräte bestehen, so sind wir vor der Auftragsannahme/Lieferung umgehend zu benachrichtigen. Bei Produkten des Geltungsbereiches des ElektroG, die für uns erkennbar nicht registriert sind bzw. bei denen Zweifel an der ordnungsgemäßen Registrierung bestehen, verweigern wir deren Annahme.

14. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Firmensitz Würselen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

AGB als PDF-Download

 
 
 

© 2001-2010 by Käfer EDV Systeme GmbH - Stand 08.04.2010